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BGH verhandelt über Hotelkosten bei wegen Pandemie ausgefallener Reise
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Mittwoch (10.00 Uhr) noch einmal um die Coronapandemie, genauer um Hotelkosten bei einer ausgefallenen Reise. Die Klägerin hatte für Mai 2020 drei Doppelzimmer in einem Hotel in Lüneburg gebucht und einen nicht stornierbaren Tarif gewählt. Kurz vor dem geplanten Reisebeginn schrieb sie, dass sie die Buchung storniere. (Az. VIII ZR 363/21)
Sie bat um Rückzahlung und bezog sich dabei auf die vom Land Niedersachsen verhängten Reisebeschränkungen. Touristische Übernachtungen waren damals verboten. Das Hotel wollte das Geld nicht zurückzahlen, bot aber an, die Reise auf einen anderen Zeitpunkt im selben Jahr zu verschieben. Die Frau zog in Berlin vor Gericht, wo sie weitgehend Erfolg hatte. Gegen das Urteil des dortigen Landgerichts wandte sich das Hotel an den Bundesgerichtshof.
W.Huber--VB