-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
Barmer-Analyse: Cannabis auf Rezept weniger nachgefragt
Die Zahl der Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel ist rückläufig. Das geht aus einer Auswertung des Krankenversicherers Barmer hervor, die der "Welt am Sonntag" vorlag. Demnach gab es 2019 noch 5824 Anträge, in den beiden Folgejahren waren es 4881 und 4272. "Der große Hype um Cannabis scheint vorbei, und es wird gezielter eingesetzt", sagte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub der Zeitung.
"In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein", sagte Straub. "Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend." Weitere Studien seien erforderlich, um die Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte einzubinden. Die Barmer bewilligte demnach seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes 2017 knapp 70 Prozent der Anträge.
Wie aus der Barmer-Analyse zudem hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren vergleichsweise viele Anträge im Saarland, in Bayern und in Berlin gestellt, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Am geringsten war die Rate demnach in Sachsen mit 198 Anträgen je 100.000 Versicherten.
Das Cannabis-Gesetz war im März 2017 in Kraft getreten. Ärzte können die Droge schwerkranken Patienten verordnen, denen nicht mehr anders geholfen werden kann.
T.Bondarenko--BTB