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Ampel einigt sich auf Ausweitung der Maskenpflicht
Einen Tag vor den Bundestagsberatungen zum neuen Infektionsschutzgesetz hat sich die Ampel-Koalition auf eine Ausweitung der Regelungen zur künftigen Maskenpflicht geeinigt. Sie soll demnach auch in Arztpraxen und Rettungsdiensten angeordnet werden können, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin erfuhr. Im bisherigen Entwurf war sie bereits für Krankenhäuser, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr vorgesehen. Der Bundestag berät am Mittwoch in erster Lesung über das neue Gesetz.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge soll die Maskenpflicht den jüngsten Änderungen zufolge auch in Tageskliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen möglich sein, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.
Diese Maskenpflichten sind Bestandteil des künftigen Corona-Basisschutzes, der die bisherigen Maßnahmen ablösen sollen. Diese laufen am 19. März aus. Deshalb soll das neue Gesetz am Freitag von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, damit es umgehend in Kraft treten kann.
Darüber hinaus beinhaltet das neue Gesetz eine Hotspot-Regelung für besonders stark von Corona betroffenen Gebieten. In diesen sollen dann strengere Regeln wie eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten können, wenn das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Voraussetzung dafür sind aber hohe Infektionsraten und eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens.
D.Schneider--BTB