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Ärztevertreter fordern Beibehaltung der Maskenpflicht in Innenräumen
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen fordern Ärztevertreter eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen über den 20. März hinaus. "Das Tragen von Masken ist eine erprobte und einfache Schutzmaßnahme. Es wäre ein Fehler, dieses Mittel ohne Not aus der Hand zu geben", sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe).
Eine Maske ermögliche es, sich und andere effektiv gegen eine Infektion schützen. "Die Länder sollten deswegen in jedem Fall auch nach dem 20. März die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen beibehalten", sagte Marx. "Dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, sollte das Tragen von Masken selbstverständlich sein. Selbst dort, wo es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir jedem, eine Maske zu tragen."
Auch die Amtsärzte fordern die Beibehaltung der Maskenpflicht. "Solange die Infektionszahlen so hoch sind wie aktuell, sollten wir an wichtigen Schutzmaßnahmen festhalten", sagte die Vizevorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, den Funke-Zeitungen. "Dazu gehören Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen, vor allem aber auch das Tragen von Masken überall dort, wo man keine Abstände halten kann."
Bruns-Philipps rief die Länder auf, vorerst an der Maskenpflicht nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern "auch im Einzelhandel, in Behörden oder öffentlichen Einrichtungen" festzuhalten.
Nach einem Entwurf der Ampel-Koalition soll nach dem 20. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach auch per Parlamentsbeschluss strengere Regeln, etwa weitreichende Maskenpflichten, einführen.
L.Janezki--BTB