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FDP in Baden-Württemberg scheitert in Streit um Kreditermächtigungen in Pandemie
Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ist vor dem Landesverfassungsgericht in einem Rechtsstreit über 940 Millionen Euro an Kreditermächtigungen in der Coronapandemie gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschied am Donnerstag, dass keine Rechte der Fraktion oder des Landtags verletzt worden seien. Im einem Nachtragshaushalt für 2021 war die grün-schwarze Landesregierung ermächtigt worden, im Kampf gegen die Pandemie weitere Kredite aufzunehmen.
Die FDP sah darin einen Verstoß gegen die Schuldenbremse, die in der Landesverfassung verankert ist. Demnach dürfen nur noch in Ausnahmefällen neue Kredite aufgenommen werden. Die Fraktion argumentierte, das Budgetrecht des Landtags und damit auch ihres sei durch den Nachtragshaushalt verletzt worden.
Ihren Antrag erklärte der Verfassungsgerichtshof jedoch für unzulässig. Das Budgetrecht stehe nur dem Landtag insgesamt, nicht einer einzelnen Fraktion zu. Eine Fraktion könne dennoch gegen die mögliche Verletzung von Rechten des Landtags vor Gericht ziehen, wenn so die Entscheidungs- und Gestaltungsmacht des Parlaments für die Zukunft geschützt werden solle. Die Schuldenbremse diene tatsächlich einem solchen Schutz.
Der angegriffene Nachtragshaushalt schränke den künftigen haushaltspolitischen Spielraum des Landtags aber nicht spürbar ein, erklärte das Verfassungsgericht weiter. Die Kreditermächtigung sei 2021 gar nicht in Anspruch genommen worden, und das solle auch nicht mehr passieren. Der Schutzzweck, künftige Generationen vor Schuldenlasten zu schützen, sei darum nicht berührt.
O.Krause--BTB