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Bundessozialgericht: Hepatitis B bei Feuerwehrmann ist Berufskrankheit
Bei einem Feuerwehrmann kann Hepatitis B als Berufskrankheit anerkannt werden. Feuerwehrleute seien bei ihrer Arbeit besonderen Infektionsgefahren ausgesetzt, erklärte das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag. Der Kläger war Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr in Rheinland-Pfalz und dort als Wehrführer und Bergretter tätig. (Az. B 2 U 9/21 R)
Dabei löschte er Brände, versorgte Verletzte und rettete Wanderer, Kletterer und Gleitschirmflieger. 2017 bekam er Hepatitis B. Dabei handelt es sich um eine Leberentzündung, die unter anderem über Blut oder Sperma übertragen werden kann.
Die Unfallkasse lehnte eine Anerkennung als Berufskrankheit ab. Der Mann zog vor das Sozialgericht in Koblenz, das eine Berufskrankheit feststellte. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht wies die Klage in der nächsten Instanz dagegen ab.
Nun bekam der Feuerwehrmann vor dem Bundessozialgericht Recht. Er habe bei seiner Arbeit unvermeidbar Kontakt mit Blut und sonstigen Körperflüssigkeiten, erklärte es.
Für die Anerkennung als Berufskrankheit komme es nicht darauf an, dass er eine bestimmte Infektionssituation oder eine bestimmte Zahl von Einsätzen mit Kontakt zu Verletzten nachweisen könne.
B.Shevchenko--BTB