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Europäischer Gerichtshof verurteilt Russland zu Entschädigung für Nawalny
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen mangelhafter Ermittlungen nach der Vergiftung des Oppositionsführers Alexej Nawalny zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Nawalnys Lebens sei "ernsthaft und unmittelbar" und "unter verdächtigen Umständen" in Gefahr gewesen, urteilte das Gericht laut der am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Begründung. Daher sei Russland zu "wirklichen Ermittlungen" verpflichtet gewesen.
"Im russischen Rechtssystem können Vorermittlungen nicht zur Bestrafung der Verantwortlichen führen", heißt es in der Begründung. Der legale Rahmen sei nicht angemessen gewesen. Da das Gericht keine Unterlagen über die Ermittlungen erhalten habe, sei es nicht in der Lage gewesen, diese zu prüfen. Zudem habe Nawalny nicht den Status eines Opfers erhalten und sich deswegen nicht an den Ermittlungen beteiligen können.
Der Gegner von Staatschef Wladimir Putin war 2020 nach einer Vergiftung, für die er den Kreml verantwortlich macht, in der Berliner Charité medizinisch versorgt worden. Nach seiner Genesung kehrte er im Januar 2021 nach Russland zurück, wurde verhaftet und später zu neun Jahren Gefängnis wegen "Betrugs" verurteilt.
In Moskau steht am Dienstag eine Anhörung in einem weiteren Verfahren gegen Nawalny an. Wegen des Vorwurfs des "Extremismus" drohen ihm bis zu 35 weitere Jahre Haft.
S.Keller--BTB