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Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Urlaubsanspruch nach Quarantäne
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit einer Frage aus der Pandemiezeit. Es geht darum, ob Arbeitnehmern weiterer Urlaub zusteht, wenn sie in der eigentlichen Urlaubszeit unerwartet in Quarantäne müssen. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen legte den Fall aus Rheinland-Pfalz dem EuGH vor. (Az. C-206/22)
Wenn Arbeitnehmer im Urlaub krank werden und ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, verfällt der Urlaubsanspruch nicht. Die Krankentage werden also nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Ob das auch bei behördlich angeordneter Quarantäne - ohne eigene Erkrankung - gilt, ist noch ungeklärt. Auch das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage dem EuGH im Dezember vorgelegt. Am Donnerstag wird das Gutachten des zuständigen Generalanwalts zum Fall aus Ludwigshafen veröffentlicht.
P.Anderson--BTB