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Hafturteil gegen Münchner Cannabisarzt rechtskräftig
Ein Münchner Arzt, der gegen Bargeld und ohne vorherige Untersuchung hunderte Rezepte für Cannabisprodukte ausstellte, muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts München I, wie er am Mittwoch mitteilte. Dieses hatte den Mann im Februar 2022 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln verurteilt. (Az. 1 StR 266/22)
Wie das Münchner Gericht feststellte, waren die Verschreibungen nicht medizinisch indiziert. Der Arzt habe sich mit seinen Patienten teilweise in Restaurants und Cafés getroffen und dort die Rezepte ausgestellt. Für die jeweils erste Verschreibung des Cannabis kassierte er bis zu 150 Euro, für die Folgeverschreibungen je 60 Euro.
Zugunsten des Mediziners wertete das Gericht, dass er Reue gezeigt und freiwillig auf seine Approbation verzichtet hatte. Mit der BGH-Entscheidung ist das Verfahren gegen ihn rechtskräftig abgeschlossen. Cannabis darf bislang zwar verordnet werden - aber nur bei schwerwiegenden Erkrankungen. Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis in einem gewissen Umfang.
G.Schulte--BTB