-
Sammlung Haupt: Was Geld über uns Menschen verrät
-
NFL-Star Kelce Opfer eines Millionen-Betrügers
-
Mit 100. Tor: Messi köpft Miami zum nächsten Titel
-
Klopp legt los - erster Kader um 10.00 Uhr
-
Andrich trotz Dreier kritisch: "Kein gutes Spiel von uns"
-
Ilzer auf Kreta: "Favoritenrolle gewinnt keine Spiele"
-
Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche
-
Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"
-
Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen
-
Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter
-
Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König
-
Von der Leyen stellt Gesetzesvorschlag für Social-Media-Verbot vor
-
Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament
-
Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet
-
Russen stimmen bis Sonntag über neues Parlament ab
-
Trump droht EU mit Handelsstopp bei engerer Partnerschaft mit Kanada
-
US-Kongress stimmt für deutlich verschärfte Russland-Sanktionen
-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
EuGH: Firma darf religiöse und weltanschauliche Kleidung bei der Arbeit verbieten
Ein Unternehmen kann intern das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Zeichen verbieten, wenn die Regel auf alle Beschäftigten angewandt wird. Religion und Weltanschauung seien dabei ein und derselbe mögliche Diskriminierungsgrund, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um eine Muslimin in Belgien, die wegen ihre Kopftuchs eine Praktikumsstelle nicht bekommen hatte. (Az. C-344/20)
In dem Unternehmen, einer Wohnungsverwaltung, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Kleidung keine Weltanschauung zum Ausdruck bringen. Auch eine andere Art von Kopfbedeckung wurde der Bewerberin nicht erlaubt. Sie klagte vor einem Arbeitsgericht in Brüssel. Das dortige Gericht bat den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts.
Dieser sah nun in einer solchen internen Regelung eines Unternehmens keine direkte verbotene Diskriminierung. Es könne sich aber um eine mittelbare Ungleichbehandlung handeln, wenn Menschen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt würden. Ob dies so sei, müsse das Arbeitsgericht beurteilen. Auch eine mittelbare Ungleichbehandlung müsse aber keine Diskriminierung darstellen, wenn sie sachlich gerechtfertigt sei.
Ein nationales Gericht dürfe bei seiner Abwägung der Religion oder Weltanschauung größere Bedeutung beimessen als der unternehmerischen Freiheit, erklärte der EuGH weiter. Allerdings dürfe er den gesetzlich definierten Diskrimierungsgrund "Religion, Weltanschauung und Spiritualität" nicht in mehrere unterschiedliche Bereiche aufspalten.
Im konkreten Fall muss nun das belgische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Bereits 2021 entschied der EuGH, dass Unternehmen das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz verbieten können, wenn es ihre unternehmerische Freiheit beeinträchtigt.
J.Bergmann--BTB