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Hafturteil nach Mord vor 31 Jahren im Saarland rechtskräftig
31 Jahre nach einem Mord in einem saarländischen Wald ist das Urteil gegen zwei Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand keine Rechtsfehler und verwarf ihre Revisionen, wie er am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Saarbrücken hatte beide im Dezember 2021 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 6 StR 292/22)
Es war davon überzeugt, dass sie zusammen mit einem inzwischen verstorbenen Dritten einen 1991 verschwundenen 27-Jährigen heimtückisch getötet hatten. Einer von ihnen hatte demnach das Opfer in ein Waldstück bei Wadgassen gelockt unter dem Vorwand, dort ein Drogengeschäft mit ihm abwickeln zu wollen.
Dort hätten ihm die beiden anderen aufgelauert. Alle drei hätten mit einem Stock so lange auf den Mann eingeschlagen, bis er wehrlos gewesen sei. Dann hätten sie ihn in eine zuvor ausgehobene Grube gelegt. Als der Sterbende die Hand nach ihnen ausstreckte, habe einer der Angeklagten seinen Kehlkopf zertreten.
Die Leiche wurde nie gefunden. Wie der BGH mitteilte, erzählten zwei der Täter später anderen Menschen von dem Mord. Da er Aufdeckung befürchtete, habe der Dritte die Leiche an einen unbekannten Ort gebracht.
Die Ermittlungen in den 90er Jahren waren erfolglos geblieben. Erst im Mai 2020 wandte sich jemand an die Polizei, dem die Täter den Mord gestanden hatten. Seit Anfang August 2020 saßen drei Angeklagte in Untersuchungshaft, einer von ihnen starb vor dem Urteil.
G.Schulte--BTB