-
Sammlung Haupt: Was Geld über uns Menschen verrät
-
NFL-Star Kelce Opfer eines Millionen-Betrügers
-
Mit 100. Tor: Messi köpft Miami zum nächsten Titel
-
Klopp legt los - erster Kader um 10.00 Uhr
-
Andrich trotz Dreier kritisch: "Kein gutes Spiel von uns"
-
Ilzer auf Kreta: "Favoritenrolle gewinnt keine Spiele"
-
Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche
-
Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"
-
Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen
-
Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter
-
Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König
-
Von der Leyen stellt Gesetzesvorschlag für Social-Media-Verbot vor
-
Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament
-
Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet
-
Russen stimmen bis Sonntag über neues Parlament ab
-
Trump droht EU mit Handelsstopp bei engerer Partnerschaft mit Kanada
-
US-Kongress stimmt für deutlich verschärfte Russland-Sanktionen
-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
Werbung für Mittel gegen Reizdarm darf ärztliche Zitate ohne Zustimmung enthalten
Ein Facharzt muss es akzeptieren, dass er in einer Werbung für Probiotika mit öffentlichen Aussagen zitiert wird - auch wenn er vorher nicht gefragt wurde. Das gelte jedenfalls dann, wenn er korrekt zitiert werde und der Durchschnittsleser den Arzt nicht mit dem beworbenen Mittel in Verbindung bringe, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag. In der Werbeanzeige ging es um das Reizdarmsyndrom. (Az. I ZR 171/21)
Der ärztliche Direktor einer Klinikabteilung hatte 2019 an einer Pressekonferenz teilgenommen und einiges zum Reizdarmsyndrom erläutert, das später in die Pressemappe aufgenommen wurde. Neun Monate später veröffentlichte das beklagte Unternehmen eine Werbeanzeige für sein Produkt. Darin zitierte es einige der allgemeinen Aussagen des Arztes zu der Krankheit.
Dieser war damit nicht einverstanden und klagte vor dem Landgericht Köln dagegen, aber ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht wies seine Berufung zurück, woraufhin der Arzt vor den BGH zog. Auch dieser entschied nun gegen ihn. Sein Name dürfe in der Anzeige verwendet werden, solange nicht der Eindruck entstehe, dass der Arzt selber für das Probiotikum werbe.
F.Pavlenko--BTB