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Brutale Videoaufnahmen des Lkw-Anschlags von Nizza verstören Angehörige vor Gericht
Beim Prozess zum Lkw-Anschlag in Nizza mit 86 Toten haben Videoaufnahmen der Tat die im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der Opfer verstört. Mehrere Menschen begannen zu weinen, schrien auf oder verließen den Saal in Paris, als sie am Donnerstag die Bilder der Überwachungskameras sahen, welche die Todesfahrt des Dschihadisten Mohamed Lahouaiej-Bouhlel auf der Uferpromenade von Nizza 2016 gefilmt hatten.
Der Vorsitzende Richter Laurent Raviot hatte am Vortag entschieden, die "extrem brutalen" Videoaufnahmen zu zeigen, um die Anwesenden möglichst genau über den Anschlag aufzuklären. Damit die Bilder nicht an die Öffentlichkeit gelangen, mussten alle Mobiltelefone weggelegt werden. Die Aufnahmen sollen anschließend wieder unter Verschluss genommen werden. Im Gerichtssaal waren auch Psychologen und freiwillige Feuerwehrleute, um den Betroffenen im Notfall beizustehen.
Vier Minuten und 17 Sekunden hatte die Fahrt mit einem 19 Tonnen schweren Lastwagen gedauert, bei der der Täter es darauf anlegte, möglichst viele Menschen zu überrollen. 86 Menschen starben, unter ihnen auch Kinder. Mehr als 400 Menschen wurden verletzt. Auf der Uferpromenade herrschte am 14. Juli 2016 Gedränge, das traditionelle Feuerwerk zum französischen Nationalfeiertag hatte eben erst geendet.
Die Videoaufnahmen von etwa 20 Überwachungskameras zeigen, wie der Täter mit dem Lkw Zickzack fährt und direkt auf Menschen zusteuert. Er rammt auch frontal einen Süßigkeiten-Stand, an dem sich viele Kinder aufhielten. Die Ermittler hatten herausgefunden, dass er zu keiner Zeit gebremst hatte.
Die Aufnahmen wurden zeitgleich in Nizza in den Räumen gezeigt, in denen der Prozess übertragen wird. Französische Terror-Prozesse finden grundsätzlich in Paris statt, aber da viele Nebenkläger aus Nizza stammen, hat das Gericht eine Videoübertragung in das dortige Kongresszentrum organisiert.
Angeklagt sind in dem Prozess acht mutmaßliche Helfer des Täters, den die Polizei noch am Tatort erschossen hatte. Drei von ihnen sind wegen "Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" angeklagt, die übrigen wegen Waffenhandels. Unter den Todesopfern waren auch drei Berlinerinnen.
R.Adler--BTB