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Bundesarbeitsgericht: Zeiterfassung ist nach deutschem Recht Pflicht
Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung sämtlicher Arbeitsstunden einführen. Das ergibt sich auch ohne eine Gesetzesänderung unmittelbar aus einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Die Bundesregierung hatte laut Koalitionsvertrag als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in 2019 eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in Aussicht gestellt, was bislang noch nicht erfolgte. (Az: 1 ABR 22/21)
Der EuGH in Luxemburg hatte entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten komplett erfassen müssen. Dies wird seitdem heftig diskutiert. Denn in Deutschland werden - wenn überhaupt - bislang oft nur die Überstunden, nicht aber alle Arbeitsstunden erfasst. Dem EuGH reichte dies nicht aus, um die Bezahlung aller Überstunden sicherzustellen.
Das BAG stellte nun klar, dass nach den Vorgaben aus Luxemburg das deutsche Arbeitsschutzgesetz so auszulegen ist, dass eine Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung besteht. Dies gilt für alle Betriebe, auch wenn dort kein Betriebsrat gewählt ist.
Für die grüne Bundestagsfraktion wertete Beate Müller-Gemmeke das Erfurter Urteil als "Meilenstein". "Damit haben wir endlich rechtliche Klarheit, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Wir sind uns sicher, dass uns eine moderne und zeitgemäße Umsetzung gelingen wird."
Gleichzeitig entschied das BAG aber auch, dass, wenn es einen Betriebsrat gibt, dieser nicht die Einführung einer Zeiterfassung verlangen kann. Denn ein Mitbestimmungsrecht bestehe nur, "wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist", erklärten die Erfurter Richter zur Begründung.
Im konkreten Streitfall ging es um eine Pflegeeinrichtung in Westfalen. Der Betriebsrat wollte dort eine elektronische Zeiterfassung durchsetzen, damit auch Überstunden korrekt erfasst und entsprechend vergütet werden.
Nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit leistete 2021 jeder Arbeitnehmer durchschnittlich knapp 22 unbezahlte Überstunden. In der Summe wurden demnach 893 Millionen oder gut 52 Prozent aller Überstunden nicht vergütet.
K.Brown--BTB