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Beschwerde gegen Ergebnis von Bundestagswahl 2017 in Wahlkreis Amberg scheitert
Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 im ostbayerischen Wahlkreis Amberg ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die entsprechende Regelung im Wahlprüfungsgesetz sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Eine Wählerin hatte beanstandet, dass ihre Stimme nicht gezählt worden sei. (Az. 2 BvC 17/18)
Sie habe ihre Erststimme für einen Kandidaten abgegeben, der laut Wahlergebnis in ihrem Stimmbezirk überhaupt keine Stimme erhalten habe. Der stellvertretende Kreiswahlleiter lehnte eine Neuauszählung ab. Der Bundestag wies später den Wahleinspruch zurück, den die Wählerin zusammen mit dem Direktkandidaten und einem weiteren Mann einlegte.
Die Kreiswahlleitung habe die Neuauszählung ablehnen dürfen, auch der Wahlprüfungsausschuss müsse nicht neu zählen, erklärte das Parlament. Weitergehende Ermittlungen fänden in der Regel nur dann statt, wenn eine Auswirkung auf die Sitzverteilung im Bundestag nicht auszuschließen sei - das sei hier aber nicht der Fall.
Daraufhin wandten sich die Frau und die drei Männer an das Bundesverfassungsgericht. Dieses wies ihre Beschwerde nun zurück. Bei möglichen Zählfehlern in nur geringem Umfang sei die Legitimationsfunktion der Wahl nicht betroffen, erklärte das Gericht.
K.Thomson--BTB