-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
Mittelklassewagen als Ersatz für unfallgeschädigten Sportwagen ist zumutbar
Muss ein Geschädigter nach einem Autounfall statt seines kaputten Sportwagens zeitweise einen normalen Mittelklassewagen fahren, kann er dafür vom Unfallverursacher keine Entschädigung verlangen. Die Nutzung eines Mittelklassewagens für Stadt- und Bürofahrten sei "zumutbar", entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar. (Az. 11 U 7/21)
Im vorliegenden Fall wurde der Sportwagen des Klägers bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden und glich einen Teil davon aus. Mit seiner Klage wollte der Sportwagenbesitzer die verbliebene Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten und eine Nutzungsentschädigung für 112 Tage Reparaturzeit erstreiten. Er begründete dies damit, dass ihm die Nutzung eines anderen Fahrzeuges nicht möglich und nicht zumutbar gewesen sei.
Dem Mann gehören tatsächlich noch vier weitere Fahrzeuge. Zwei davon werden nach seinen Angaben von Familienangehörigen genutzt, ein weiterer Wagen sei für Rennen ausgestattet. Das vierte Fahrzeug, ein normaler Mittelklassewagen, ist dem Kläger zufolge für den Stadtverkehr zu sperrig und wird von der Familie lediglich als Lasten- und Urlaubsfahrzeug genutzt.
Das Landgericht Frankfurt gab der Klage hinsichtlich der Reparaturkosten statt, wies aber die Ansprüche auf eine Nutzungsentschädigung zurück. Die dagegen eingelegte Berufung hatte nun auch vor dem OLG keinen Erfolg. Der Kläger hätte den Mittelklassewagen durchaus für die Fahrten zur Arbeit und zu Privatfahrten nutzen können, argumentierte das OLG.
Daran ändere auch nichts, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Wagen aus dem deutlich gehobenen Marktsegment handelt. Der Mittelklassewagen sei zumutbar und führe "lediglich zu einer Beschränkung des Fahrvergnügens".
J.Horn--BTB