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Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
Im Berufungsprozess zum Aufsehen erregenden Fall einer mutmaßlichen Pilzmörderin in Australien hat die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung des Strafmaßes auf lebenslang ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung gefordert. Erin Patterson verdiene es wegen dreifachen Mordes an den Eltern und der Tante ihres damaligen Mannes, bis zu ihrem Lebensende im Gefängnis zu bleiben, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Berufungsgericht in Melbourne zum Abschluss der zweitägigen Verhandlung.
Die Verteidigung der 51-Jährigen verlangt hingegen, ihre Verurteilung in erster Instanz aufzuheben. Patterson war im September vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung nach 33 Jahren verurteilt worden. Eine Haft von lediglich 33 Jahren wäre aus Sicht der Staatsanwaltschaft allerdings "offenkundig unangemessen". Angesichts der Schwere ihrer Taten müsse sie in zweiter Instanz zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung verurteilt werden.
Der Prozess in erster Instanz gegen die sogenannte Pilz-Mörderin Patterson hatte international Aufsehen erregt. Patterson hatte im Juli 2023 bei einem Familienessen im Dorf Leongatha mehreren Verwandten ein tödliches Pilzgericht serviert. Drei ihrer vier Gäste - ihre Schwiegereltern und eine Tante ihres Noch-Ehemannes - starben. Der Mann der Tante überlebte nur knapp.
Bei allen vier Gästen diagnostizierten die behandelnden Ärzte eine Vergiftung durch den Grünen Knollenblätterpilz. Der hochgiftige Pilz wächst in vielen Regionen Australiens und ähnelt essbaren Pilzen. Er enthält jedoch ein starkes Gift, das zu Leber- und Nierenversagen führen kann. Patterson selbst beteuerte, die Knollenblätterpilze versehentlich in das Essen gemischt zu haben. Sie sprach von einem "schrecklichen Unfall" und plädierte auf nicht schuldig.
Die Verteidigung fordert in dem Berufungsprozess daher die Aufhebung der Haftstrafe. Sie prangerte am Mittwoch "schwerwiegende Justizirrtümer" in der ersten Instanz an, da dem damaligen Richter bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Beweismitteln Fehler unterlaufen seien.
C.Kreuzer--VB