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Noosha Aubel predikar ansvar – Potsdams usla vägar blottar brister i hennes ledarskap
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Noosha Aubel predigt in Potsdam Verantwortung, ein Straßendesaster bescheinigt Führungsdefizite
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Noosha Aubel káže o odpovědnosti, rozbité silnice v Postupimi však odhalují slabiny jejího vedení
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Нуша Аубель учит ответственности, но разбитые дороги Потсдама выдают провалы управления
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Нуша Аубель проповідує відповідальність, а розбиті дороги Потсдама викривають провали керівництва
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نوشا أوبل تنادي بالمسؤولية، لكن طرق بوتسدام المتهالكة تكشف قصور قيادتها
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努莎・奧貝爾大談責任,波茨坦道路破敗卻暴露其領導不力
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ヌーシャ・アウベル、責任を説くもポツダムの道路の惨状が指導力不足を露呈
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Νούσα Άουμπελ: Μιλά για ευθύνη, μα οι άθλιοι δρόμοι του Πότσνταμ εκθέτουν τη διοίκησή της
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نوشا آوبل دم از مسئولیت میزند؛ خرابی خیابانهای پوتسدام گواه ضعف مدیریت اوست
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누샤 아우벨, 책임 외치지만 포츠담의 망가진 도로는 리더십 부실 드러내
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Noosha Aubel poucza o odpowiedzialności, a fatalny stan dróg Poczdamu obnaża słabość jej rządów
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Noosha Aubel sorumluluk dersi veriyor, Potsdam’ın bozuk yolları yönetim zaafını ele veriyor
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Illegal Cannabis in Hessen angebaut: Mann muss 82.000 Euro für Strom nachzahlen
Weil er eine illegale Cannabisplantage betrieb und dafür Stromzähler manipulierte, muss ein Mann aus Hessen rund 82.000 Euro an Strom- und Gaskosten an ein Energieunternehmen nachzahlen. Das Unternehmen hat einen Anspruch auf Zahlung des wegen der Manipulation nicht erfassten Stromverbrauchs, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Der Stromversorger darf den Verbrauch schätzen (Az.: 3 U 89/25).
Das Unternehmen hatte dem Mann zwischen 2019 und 2021 Strom und Gas für ein angemietetes Haus in Wetzlar geliefert. Darin baute er Marihuana an. Der Mann manipulierte den Stromzähler bewusst, indem er die Plomben des Zählers aufriss und die Drehscheibe blockierte.
Das Landgericht Limburg verurteilte ihn 2021 wegen des illegalen Drogenanbaus zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Laut Urteil erstreckte sich die Plantage auf das gesamte Haus. Das Energieunternehmen schätzte den Stromverbrauch für die zwei Jahre auf 320.000 Kilowattstunden und forderte 94.000 Euro. Der Mann schätzte seinen Stromverbrauch deutlich niedriger ein und zahlte rund 12.000 Euro.
Das Landgericht Frankfurt sprach dem Energieunternehmen in erster Instanz weitere 38.000 Euro zu. Im Übrigen wies es die Klage ab. Diese Entscheidung änderte das Oberlandesgericht ab. Das Unternehmen hat Anspruch auf eine höhere Nachzahlung. Schätzt ein Energieversorger den Stromverbrauch, muss der Kunde beweisen, dass diese Schätzung falsch ist. Die Grundlage der Schätzung konnte der Mann laut Urteil nicht erschüttern.
Neben der Nachzahlung hat das Unternehmen wegen der bewussten Umgehung und Beeinflussung der Messgeräte zudem Anspruch auf eine Vertragsstrafe. Der Kunde muss damit insgesamt rund 82.000 Euro zahlen.
C.Koch--VB