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Observation von Maddie-Verdächtigem nicht verlängert - Polizei legt Beschwerde ein
Ein für den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann geltender Observationsbeschluss ist nach Angaben der Polizei in Kiel nicht verlängert worden. Das teilte die Polizeidirektion in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt am Mittwoch mit. Sie habe dagegen bereits Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt, eine Entscheidung darüber stehe noch aus.
Nach Angaben einer Polizeisprecherin ist die Observation von Christian B. bis zum 12. Juli um 00.00 Uhr bewilligt und findet bis dahin weiter statt. Abgelehnt wurde demnach eine neuerliche Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus, zu den Gründen machte die Sprecherin keine Angaben.
Nicht betroffen sind demnach Anordnungen im Rahmen der gerichtlichen Führungsaufsicht. Sie legen etwa fest, dass B. eine elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen muss. Zu Einzelheiten der polizeilichen Observationsmaßnahmen äußerte sich die Polizeisprecherin unter Verweis auf einsatztaktische Gründe am Mittwoch jedoch nicht.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er daher regelmäßig Kontakt zu einem Bewährungshelfer halten, dazu kommt die Fußfessel.
"Die Polizeidirektion Kiel ist im engen Austausch mit allen beteiligten Institutionen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten", erklärten die Beamten am Mittwoch. Sie erfülle unter Beachtung der Gerichtsentscheidung weiterhin ihre Aufgaben zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung. Der Sprecherin zufolge ist für die Beschwerde das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig zuständig.
Medienberichten zufolge kam es wiederholt zu Anwohnerprotesten, sobald die Anwesenheit von B. publik wurde. Dessen Unterbringungen in einer Unterkunft im schleswig-holsteinischen Neumünster sowie in einem Hotel in Kiel scheiterten früher deshalb. B. war zeitweise obdachlos und lebte in einer Grünanlage in Kiel. Den Berichten zufolge wurde er in dieser Zeit rund um die Uhr von Polizisten begleitet und überwacht.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B als Verdächtigen im Fall der verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse.
P.Staeheli--VB