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Blinde Patientin abgewiesen: BGH urteilt über mögliche Diskriminierung bei Reha
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe spricht am Donnerstag (10.00 Uhr) ein Urteil über mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen. Es geht um den Fall einer blinden Frau, die nach einer Knieoperation von einer Rehaklinik abgewiesen wurde. Sie geht davon aus, dass sie nur wegen ihrer Blindheit nicht behandelt wurde, und verklagte die Klinik auf Schadenersatz und Entschädigung - insgesamt etwa 4000 Euro. (Az. III ZR 56/25)
Die Klinik wiederum gibt an, dass eine orthopädische Reha nicht möglich gewesen sei. Es ist verboten, behinderte Menschen zu diskriminieren - allerdings ist unklar, wie weit das für das Gesundheitswesen gilt. Denn untersagt ist Benachteiligung bei sogenannten Massengeschäften. Bei einer Reha komme es aber auf den individuellen Fall an, entschied das Landgericht Kassel und wies die Klage der Frau ab. Nun ist der BGH am Zug.
L.Maurer--VB