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Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Amazon wird voraussichtlich abgewiesen
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht davon aus, dass ihre Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon wegen dessen Streaming-Angebot Prime zunächst abgewiesen wird. Das teilten die Verbraucherschützer am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung in dem Fall vor dem Oberlandesgericht München mit. Sie kündigten an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf bei Amazon Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine nachträgliche Verschlechterung eines laufenden Vertrages und fordert Schadenersatz für Verbraucher. Bislang haben sich der Klage über 220.000 Betroffene angeschlossen.
"Sollte das Urteil wie angekündigt am 17. Juli negativ ausfallen, wäre dies eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. "Die im Termin vertretene Auffassung des Gerichts überzeugt uns nicht. Wir werden den Fall daher dem Bundesgerichtshof vorlegen."
Mit einer finalen Entscheidung sei dann wohl erst im Laufe des Jahres 2027 zu rechnen, erklärte Hummel weiter. "Das Urteil wird die Rechtslage bei diesem Thema endgültig klären, denn es gibt noch andere Unternehmen, die ähnlich mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen." Die Verbraucherzentrale empfielt dennoch weiterhin allen betroffenen Kunden, sich der Klage anzuschließen. Dies ist noch bis zum 9. Juni möglich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in derselben Angelegenheit ebenfalls gegen Amazon geklagt und in unterer Instanz Recht erhalten. Die Klage richtete sich jedoch primär gegen die Kommunikation des Konzerns: Das Landgericht München untersagte dem Streaming-Anbieter, per Mail darüber zu informieren, dass es Werbefreiheit künftig nur noch gegen Aufpreis gebe. Das Verfahren läuft ebenfalls noch, Amazon ging in Berufung.
D.Bachmann--VB