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Gericht: Mangelhaft gehaltene Hunde dürfen von Amts wegen verkauft werden
Der Verkauf von mangelhaft gehaltenen und deshalb in Obhut genommenen Hunden ist einem Gerichtsbeschluss zufolge rechtens. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht am Montag im Eilverfahren, wie eine Sprecherin in Schleswig mitteilte. Die sogenannte Veräußerungsverfügung des Amtes Mittelholstein ist demnach rechtmäßig.
Geklagt hatten ein Hundetrainer und seine Frau. Bei einer Kontrolle im Januar dieses Jahres wurden bei den beiden laut Gericht zwölf Hunde gefunden, die in zu kleinen und zu kalten Zwingern gehalten wurden. Außerdem hatten nicht alle Tiere Zugang zu Wasser, teils waren sie nass und hatten keine Möglichkeit, sich trocken zu reiben. Auf einem Video war zudem zu sehen, dass der Mann die Hunde mit einem Seil schlug - was dieser einräumte und rechtfertigte.
Wegen der fehlenden Sachkunde als Hundehalter wurden die Hunde mitgenommen und in Tierheimen untergebracht. Wegen der hohen Unterbringungskosten erließ das Amt die Verfügung, dass sie verkauft werden dürfen, was das Gericht nun bestätigte. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
G.Schmid--VB