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Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
Um Vaterschaftsurlaub für Soldaten geht es am Mittwoch (10.00 Uhr) bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Major der Bundeswehr beantragt nachträglich neun Tage Sonderurlaub. Nach der Geburt seiner Tochter 2024 wollte er zehn Tage Vaterschaftsurlaub, bekam aber zunächst gar keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt. (Az. 1 WB 27.25)
Der Major beruft sich vor Gericht auf das EU-Recht, die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie. Die Bundeswehr verweist dagegen darauf, dass Deutschland keinen Vaterschaftsurlaub einführen müsse. Zwar leitete die EU-Kommission 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil Deutschland die Richtlinie nicht umgesetzt habe. Das Verfahren wurde aber 2023 abgeschlossen. Denn zwar gibt es in Deutschland derzeit keinen Vaterschaftsurlaub, aber die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld seien ausreichend.
A.Kunz--VB