-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Schicksalsschlag: Gakpo trauert um ungeborenes Kind
-
Kabayel neuer WBC-Weltmeister: "Unglaublich"
-
Schnelles Wiedersehen mit Schiedsrichter Jayed
-
Triple: Koch erneut deutsche Meisterin im Straßenrennen
-
Trotz Hitze: Zehntausende feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
-
Formel 1: Verstappen crasht - Russell holt Pole Position
-
Hitzerekord in Deutschland nach vorläufigen Daten mit 41,5 Grad erneut gebrochen
-
Lahm: Kimmich muss ins Mittelfeld
-
Völler bleibt locker: "Ich bin völlig beruhigt"
-
Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet
-
Hisbollah lehnt zwischen Israel und Libanon geschlossene Vereinbarung vehement ab
-
Früherer EU-Parlamentarier Chatzimarkakis führt saarländische FDP in Landtagswahl
-
Deutscher Wetterdienst: Deutschland steuert auf erneuten absoluten Hitzerekord zu
-
Extreme Hitze in Deutschland belastet Infrastruktur und Rettungsdienste
-
Finale von Eastbourne: Maria unterliegt Keys
-
Rettungsdienst in Köln an "Kapazitätsgrenze" - zu viele Einsätze wegen Hitze
-
DESG verkündet Einigung - Athleten fordern Zugeständnisse
-
Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet
-
Bahn rät wegen Hitze von "allen nicht dringend notwendigen Reisen" ab
-
Trotz Waffenruhe: Iran und USA greifen einander erneut an
-
Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition
-
Deutscher Wetterdienst warnt vor möglichem neuem Hitzerekord und Unwettern
-
Zuspruch für Abschaffung von Minijobs - Gastronomie will für Erhalt "kämpfen"
-
Trump stellt neuen US-Reisepass mit Bild von sich selbst vor
-
Israel und Libanon vereinbaren Weg zum Frieden - Hisbollah-Anhänger protestieren
-
Ägypten verpasst Gruppensieg im "Pride Match"
-
Blamage verhindert: Trossard führt Belgien in K.o.-Runde
-
Iran und USA greifen einander trotz Waffenruhe erneut an
-
Schuldspruch gegen Harvey Weinstein in Kalifornien bestätigt - Strafmaß aufgehoben
Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn
Der Autor des umstrittenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl muss Kohls Witwe nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe änderte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend und erklärte, Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch muss das OLG aber noch einmal verhandeln. (Az. I ZR 41/24)
Der seit Jahren dauernde Rechtsstreit über das Buch geht damit in eine weitere Runde. Das 2014 erschienene Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Darin wurde er mit drastischen angeblichen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert. Kohl selbst erstritt 2017 eine Entschädigung von einer Million Euro. Der Altkanzler starb wenig später. Seiner Witwe steht diese Entschädigung nicht zu, wie Gerichte damals entschieden.
Sie erstritt aber, dass einige Passagen aus dem Buch nicht mehr verbreitet werden dürfen. Im aktuellen Rechtsstreit geht es um weitere Abschnitte. Da Jens bereits starb, klagte Kohl-Richter nur noch gegen Schwan. Sie wollte zunächst Auskunft über den mit dem Buch erzielten Gewinn, um dann später womöglich Schadenersatz fordern zu können. Damit hatte sie nun keinen Erfolg. Der BGH gab ihr aber teilweise Recht und entschied, dass das OLG über einige weitere Passagen aus dem Buch noch einmal entscheiden muss.
D.Schlegel--VB