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Nach Messerangriff: Gericht in Karlsruhe bestätigt Ausweisung von syrischem Straftäter
Ein Syrer, der vor zweieinhalb Jahren in Baden-Württemberg einen Mann mit einem Messer verletzte, darf ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte am Mittwoch diese Entscheidung des Regierungspräsidiums. Der Kläger sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Er war nach Gerichtsangaben 2015 im Alter von elf Jahren mit seinem älteren Bruder nach Deutschland gekommen und als Flüchtling anerkannt worden. Zuletzt wurde ihm eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Mitte August 2026 erteilt.
Im Oktober 2023 lockte der zu dem Zeitpunkt drogenabhängige Mann nach einem Streit einen anderen jungen Mann in den Hinterhof einer Bar und stach ihm dort mit einem Messer mehrmals in Rücken und Oberkörper. Das Opfer wurde überlebte schwer verletzt.
Im Mai 2024 verurteilte das Karlsruher Landgericht den Syrer wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Es ordnete an, dass er nach Vollzug eines Teils der Strafe in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollte. Dort lebt er aktuell noch.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) widerrief nach der Verurteilung die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Damals stellte es jedoch noch ein Abschiebungsverbot nach Syrien fest, wie das Verwaltungsgericht ausführte.
Das Regierungspräsidium verfügte die Ausweisung des Syrers und drohte ihm die Abschiebung an für den Fall, dass das Verbot nicht mehr besteht. Es verfügte außerdem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von acht Jahren ab der Ausreise oder Abschiebung.
Dagegen klagte der Syrer vor dem Verwaltungsgericht, hatte dort jedoch nun keinen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch die Zulassung der Berufung beantragen. Wenn die Ausweisung bestandskräftig wird, erlischt seine Aufenthaltserlaubnis, wie das Gericht ausführte.
Derzeit laufe noch das Verfahren zum Widerruf des Abschiebungsverbots gegen den Mann, welches das Bamf einleitete. Voraussichtlich werde dieses Verbot widerrufen - erst dann könne er abgeschoben werden.
Zwischen 2012 und Ende 2025 hatte es wegen des Bürgerkriegs und seiner Folgen keine Abschiebungen nach Syrien gegeben. Ende Dezember wurde erstmals seit 2011 wieder ein Straftäter nach Syrien abgeschoben. Drei weitere Abschiebungen von Straftätern fanden im Januar statt.
S.Spengler--VB