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Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido
Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Bushido und A.-C. hatten einst gemeinsam ein Grundstück im brandenburgischen Kleinmachnow gekauft. Nachdem es zum Bruch zwischen den beiden Männern kam, wurde es zwangsversteigert. Das Geld wurde beim Amtsgericht Potsdam hinterlegt, sollte jedoch laut einem Urteil des Landgerichts Potsdams freigegeben werden. Dagegen legte A.-C. Berufung ein - ohne Erfolg.
Bushido und sein ehemaliger Manager streiten und stritten in diversen Prozessen um Vermögensfragen. So entschied das Berliner Kammergericht im Januar, dass A.-C. knapp 1,8 Millionen Euro an Bushido wegen eines sittenwidrigen Managementvertrags zahlen muss, der den Künstler unangemessen benachteiligte. Im Sommer 2024 urteilte das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass Bushido A.-C. zu Recht aus einer für gemeinsame Immobiliengeschäfte in der Gemeinde Rüdersdorf gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschlossen hatte.
M.Vogt--VB