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"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen
Für gefälschte Pornos, heimliche Sex-Fotos oder heimliche digitale Überwachung sollen laut der "Bild"-Zeitung künftig bis zu zwei Jahre Haft drohen. Wie das Blatt am Freitag unter Berufung auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf berichtete, will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drei neue Paragraphen in das Strafgesetzbuch einführen, um entschlossener gegen digitale Gewalt vorgehen zu können.
Demnach soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, wer sogenannte Deepfakes eines anderen Menschen erstellt – zum Beispiel gefälschte Pornos - und damit den betroffenen Menschen in Verruf bringt. "Pornografische Deepfakes sind eine besonders heftige Form der digitalen Gewalt", sagte Hubig der "Bild". "Sie zeigen, wie perfide neue Technologien missbraucht werden können, um zu entwürdigen, zu demütigen, einzuschüchtern und Macht auszuüben."
Ebenfalls bis zu zwei Jahre Haft soll Menschen drohen, die heimlich ein sexualisiertes Foto aufnehmen oder digital erstellen oder einer dritten Person zugänglich machen. Damit soll zum Beispiel auch Heimliches-unter-den-Rock-Fotografieren, das sogenannte Upskirting, unter Strafe gestellt werden.
Auch heimliche digitale Überwachung soll künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn die Handlung dazu führen kann, dass dem Opfer ein schwerer Schaden zugefügt wird.
Nach Informationen der "Bild" soll der Gesetzentwurf kommende Woche mit dem Kanzleramt abgestimmt und noch im Frühjahr vom Kabinett beschlossen werden. Hubig betonte, digitale Gewalt sei "brutal". Sie könne Menschen so stark verletzen wie körperliche Gewalt. "Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt: Jeder Übergriff ist einer zu viel." Die Ministerin sprach aber auch von einem gesamtgesellschaftlichen Problem, "das wir gemeinsam angehen müssen".
In einem Interview mit den ARD-"Tagesthemen" sagte Hubig, mit dem Gesetzesvorhaben wolle sie "zwei große Blöcke regeln": Zum einen wolle sie eine "Strafbarkeitslücke schließen" und bei pornografischen Deepfakes "das Herstellen, Teilen und Verbreiten unter Strafe stellen". Zweitens solle eine "bessere Durchsetzbarkeit" geregelt werden. Betroffene könnten dann "Auskunft beantragen über den Inhaber einer IP-Adresse" sowie "im zweiten Schritt eine Accountsperrung beantragen und gerichtlich anordnen lassen".
A.Ruegg--VB