-
OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren
-
EU-Parlament hebt Immunität von ultrarechtem polnischen Politiker Braun auf
-
US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen
-
Nach nur sechs Spielen: Toppmöller und Lens trennen sich
-
Irak will mehr Öl nach Europa exportieren - Pipeline nach Deutschland denkbar
-
Ägypten und Saudi-Arabien fordern freie Schifffahrt durch Meerenge Bab al-Mandab
-
Merz: Regierung nimmt wegen hoher Spritpreise Steuern und Abgaben in den Blick
-
Carney betont enge Verbindung Kanadas zu den USA
-
US-Notenbank Fed berät über Leitzins: Gegen Trumps Willen Erhöhung möglich
-
60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen
-
Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker
-
Ehemalige Regierungspartei in Brandenburg: Landtagsabgeordneter tritt aus BSW aus
-
Rekordhohe Spritpreise: Merz stellt Entlastungen in Aussicht
-
Neuendorf: "System" Infantino muss beendet werden
-
Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf
-
Anwälte: Duterte leidet unter "erheblichen Gedächtnisverlusten"
-
Unbekannte stehlen dutzende Orgelpfeifen aus leerstehender Kirche in Gütersloh
-
Bund sagt Berlin höhere Hauptstadt-Unterstützung für Sicherheit und Kultur zu
-
Weitere Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Nach 1404 Tagen: Vuskovic zurück im HSV-Training
-
Katar: Schließung der Meerenge Bab al-Mandab hätte "katastrophale" Folgen für die Welt
-
Deutsch-französisches Raumflugzeug soll Astronauten ins All bringen
-
WHO: Ebola breitet sich in kongolesischer Unruhe-Provinz Nord-Kivu "exponentiell" aus
-
Krisensitzung in CDU-Zentrale: Merz ruft Präsidium für Wahlabend zusammen
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom würde Kamala Harris bei US-Wahl den Vortritt lassen
-
Gegenseitige Schuldzuweisungen nach russischem Angriff mit Leuchtraketen auf dänischen Hubschrauber
-
"Trendbarometer": Union fällt auf niedrigsten Wert seit 2021 - Auch AfD verliert
-
Merz will an Reformkurs festhalten - trotz Wahlschlappe
-
Merz stellt Entlastungen von hohen Spritpreisen in Aussicht
-
Extremsommer lässt in Frankreich heftige Ernteeinbußen befürchten
-
Berichte: Harry und Meghan wechseln Schule ihrer Kinder wegen Sicherheitsbedenken
-
Fast fünf Millionen Menschen im Osten Indiens von Hochwasser betroffen
-
Griechischer Neonazi kündigt nach Haftentlassung Rückkehr in die Politik an
-
Wadephul und Söder geben Merz Rückendeckung: "Wir haben Pflicht zu erfüllen"
-
Krisensitzung in CDU-Zentrale: Merz ruft Bundesvorstand für Wahlabend zusammen
-
Zwei eritreische Regierungsgegner in Deutschland unter Terrorverdacht festgenommen
-
Brutaler, vernetzter, internationaler: BKA sieht Organisierte Kriminalität im Wandel
-
US-Behörde räumt erstmals Munitionsknappheit wegen des Iran-Krieges ein
-
Studie: Wettervorhersagen in ärmeren Ländern deutlich ungenauer
-
EZB-Belegschaft mahnt Transparenz über Lagardes Zukunft an
-
Bericht: Banken kritisieren Energiepolitik in Brief an Ministerin Reiche
-
Mutmaßliche Sabotage: Zugverkehr in weiten Teilen der Niederlande lahmgelegt
-
Oberstes US-Gericht stoppt Trumps Pläne zur Erschwerung der Briefwahl
-
45-Jähriger in Bayern bei Feier in Wohnung tödlich verletzt - Täter flüchtig
-
Nächster Rückschlag: Ouédraogo muss operiert werden
-
Serien "Widow's Bay" und "The Pitt" räumen bei Emmy-Verleihung in Los Angeles ab
-
Medien: Klopps erster Kader ohne Baumann
-
Dieselpreis in den USA steigt auf neues Rekordhoch
-
Zwei eritreische Regierungsgegner unter Terrorverdacht festgenommen
-
Armin Thurnher blickt auf Radsport, US-Open-Finale und Grenzen der Spracherkennung
Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung
Im Streit um die Rückzahlung verlorener Wetteinsätze macht ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Spielern Hoffnung. Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts Nicholas Emiliou können deutsche Gerichte einen Veranstalter zur Rückerstattung verpflichten, wenn dieser keine deutsche Konzession hatte. Das erklärte er in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-530/24)
Emiliou sah in seinem Gutachten eine Ausnahme vor für den Fall, dass es zu dem Zeitpunkt noch kein rechtmäßiges Konzessionsverfahren gab und die Behörden zusicherten, dass bis dahin keine solche Erlaubnis notwendig sei. In Deutschland laufen tausende Gerichtsverfahren gegen ausländische Wettanbieter. Eins von ihnen erreichte das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der dem EuGH Fragen zur Auslegung des Europarechts stellte.
Es geht um die Zeit vor 2021, vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland. Die Jahre zwischen 2012 und 2020 fallen in einen Experimentierzeitraum. Nach dem Ende des staatlichen Sportwettenmonopols sollten private Anbieter erstmals die Möglichkeit bekommen, Online-Sportwetten anzubieten. Allerdings durften die Länder sie nur erlauben, wenn die Anbieter eine Konzession in Deutschland hatten. Die bekamen sie zunächst nicht.
So ging es auch Tipico mit Sitz in Malta. Der Anbieter hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht erhalten. Das Verfahren zog sich über Jahre, die deutsche Lizenz gab es erst im Oktober 2020. Eine maltesische Erlaubnis hatte Tipico allerdings.
Der EuGH befasste sich in dem Zeitraum mit der deutschen Praxis und entschied 2016 in einem anderen Fall, dass Anbieter nicht bestraft werden dürften, da es in Deutschland kein legales Verfahren für die Erteilung einer solchen Konzession gab. Das verbiete die Dienstleistungsfreiheit.
Um solche strafrechtlichen Folgen geht es im aktuellen Fall aber nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche eines Spielers. Er machte zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mit und verlor Geld. Nun fordert er insgesamt 3700 Euro zurück.
Der Bundesgerichtshof neigt zwar dazu, Verträge zwischen Spielern und Anbietern aus dieser Zeit für nichtig anzusehen. Dann müssten verlorene Einsätze zurückerstattet werden. Der Bundesgerichtshof ist sich aber nicht sicher, ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist. Darum fragte er den EuGH danach.
Der Generalanwalt legte nun eine differenzierte Einschätzung vor. Deutsche Behörden dürften eine Konzession verlangen, erklärte er. Sie dürften Verträge mit Veranstaltern ohne Konzession auch für nichtig erklären. Das gilt demnach auch, wenn es kein legales Verfahren für die Erteilung einer Konzession gab. Der Veranstalter könne dann nicht einfach so Wetten auf dem deutschen Markt anbieten.
Anders wäre es nur, wenn die Behörden dem Anbieter Tipico zugesichert hätten, dass er keine Erlaubnis bräuchte. Dann müssten unter Umständen die Behörden für Schäden haften, erklärte Emiliou. Ob das so war, müsste der Bundesgerichtshof prüfen.
Zunächst fällt allerdings der EuGH sein Urteil in dem Fall. Die europäischen Richterinnen und Richter müssen dabei nicht der Einschätzung des Generalanwalts folgen, erfahrungsgemäß tun sie das aber häufig. Wann in Luxemburg das Urteil verkündet wird, ist noch offen. Nach der EuGH-Entscheidung verhandelt der Bundesgerichtshof weiter über den konkreten Fall.
P.Vogel--VB