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Nahverkehr auf der Schiene: EuGH kippt deutsche Trassenpreisbremse
Die deutsche Preisbremse für die Nutzung von Bahnschienen im Nahverkehr ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar. Der Betreiber hat dabei zu wenig Spielraum, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag urteilte. Regionale Verkehrsunternehmen befürchten nun hohe Mehrkosten. (Az. C-770/24)
Sie warnten auch vor ausgedünnten Takten und längeren Wartezeiten im Regionalverkehr, sollte sich keine Lösung finden. Eisenbahnunternehmen müssen für die Nutzung der Schienen bezahlen. Betreiber sind die Bahn-Töchter DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur, die Bundesnetzagentur genehmigt die Gebühren.
Für 2025 genehmigte sie diese nur mit Änderungen, kürzte die Gebühren für den Personennahverkehr und erhöhte sie stattdessen für Fern- und Güterverkehr. Denn nach deutschem Recht müssen die Entgelte sämtliche Kosten des Schienenbetreibers decken. Der EuGH hält die Berechnung der Trassenpreise nicht für zulässig.
B.Baumann--VB