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Parkgebühren an Nordseestränden zulässig: Gericht sieht keine Kommerzialisierung
In der niedersächsischen Gemeinde Wangerland an der Nordsee ist ein Anwohner mit einer Klage gegen neu eingeführte Entgelte für strandnahe Parkplätze gescheitert. Es handle sich nicht um eine neue großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs, befand das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die Parkentgelte waren eingeführt worden, nachdem der Gemeinde das Verlangen eines Strandeintritts gerichtlich untersagt worden war.
Der Kläger, der nach eigenen Angaben die Strände zum Spaziergang, Baden oder Wattwandern aufsucht, sah in der Einführung der Parkentgelte de facto neue Strandgebühren. Diese Gebühren hatte das Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt.
Laut Verwaltungsgericht schränken die Parkgebühren den freien Zugang aber nicht ein. Die Strände könnten auch mit Bussen, dem Fahrrad oder auf andere Weise aufgesucht werden. Das kostenlose Nutzen von Parkplätzen sei nicht vom Betretensrecht der Strände umfasst.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.
T.Egger--VB