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Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde
Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)
Damit hatte sie im Juni 2024 zunächst Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hob diese Baugenehmigung auf. Es erklärte, dass der Theaterbetrieb Bestandsschutz genieße. Eine Wohnung wäre dort unzumutbarem nächtlichem Lärm ausgesetzt, etwa durch Applaus. Es sah das Rücksichtnahmegebot im Baurecht verletzt.
Das begründete es aber nur mit der Überschreitung eines Lärmrichtwerts, wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte. Die Richter in Leipzig konnten nicht selbst entscheiden, weil das Oberverwaltungsgericht nicht genügend Tatsachen festgestellt hatte. Darum verwiesen sie den Fall zurück nach Münster.
T.Suter--VB