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Mutmaßliche Vergewaltigung von Praktikantin in Bayern wird zum dritten Mal verhandelt
Über die mutmaßliche Vergewaltigung einer Schülerpraktikantin in Bayern muss zum dritten Mal verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt auf, mit dem ein Unternehmer schuldig gesprochen worden war. Es war bereits das zweite Urteil des Gerichts in Ingolstadt in dem Fall - nun soll ihn das Landgericht München I prüfen. (Az. 1 StR 487/25)
Zum ersten Mal sprach das Gericht in Ingolstadt im November 2023 der Vergewaltigung schuldig. Es verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren. Dieses Urteil hob der BGH im Juni 2024 wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf und verwies die Sache zurück nach Ingolstadt.
Im Mai 2025 sprach dieses zum zweiten Mal ein Urteil gegen den Mann und verhängte wiederum eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte wandte sich noch einmal an den BGH, der nun auch dieses zweite Urteil aufhob - wieder wegen Fehlern in der Beweiswürdigung.
G.Haefliger--VB