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Frau zu Tode geprügelt: Freiburger Mordurteil rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach dem Mord an seiner Frau ist ein 36-Jähriger rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie das Landgericht Freiburg in Baden-Württemberg am Dienstag mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil aus dem Juli. Der Mann hatte seine Frau im Juni 2024 in der Gemeinde Simonswald mit Schlägen gegen den Kopf zu Tode geprügelt.
Dem Landgericht zufolge schlug er sie unter anderem mit einem Ziegelstein, einem Baseballschläger und dem Stiel einer Spaltaxt. Die 38-Jährige wurde massiv verletzt und starb daran. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was nun ebenfalls rechtskräftig wurde.
Damit ist für den Täter eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen. Er muss außerdem Hinterbliebenengeld in Höhe von je 10.000 Euro an die Eltern der Frau sowie von 5000 Euro an ihren Bruder zahlen.
I.Stoeckli--VB