-
Trump droht mit dauerhafter Schließung des Kennedy Centers in Washington
-
Iran-Krieg: USA räumen erstmals Munitionsknappheit ein
-
US-Reise: Pistorius vereinbart mit Hegseth enge Rüstungszusammenarbeit
-
"Abschied, den er verdient": Messi noch einmal für Argentinien
-
Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"
-
Pistorius betont Einigkeit mit USA bei Truppenabzug und Tomahawks
-
Ed Sheeran: Veranstalter für Tournee-Rauswurf von Rapper Macklemore verantwortlich
-
Trump kündigt sofortige Schließung des Kennedy Centers in Washington an
-
Maduro-Vertrauter schließt Deal mit der US-Justiz
-
Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Volleyball-EM: Deutschland unterliegt Frankreich
-
Ajax-Trainer bestätigt: ter Stegen wieder für Deutschland
-
US-Reise: Verteidigungsminister Pistorius trifft Hegseth im Pentagon
-
Verletzte bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei in Rumänien
-
Bundeskanzler Merz sagt Reise nach New York zur UN-Generaldebatte ab
-
Von New York nach Halle: Zverev beim Davis Cup dabei
-
OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren
-
EU-Parlament hebt Immunität von ultrarechtem polnischen Politiker Braun auf
-
US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen
-
Nach nur sechs Spielen: Toppmöller und Lens trennen sich
-
Irak will mehr Öl nach Europa exportieren - Pipeline nach Deutschland denkbar
-
Ägypten und Saudi-Arabien fordern freie Schifffahrt durch Meerenge Bab al-Mandab
-
Merz: Regierung nimmt wegen hoher Spritpreise Steuern und Abgaben in den Blick
-
Carney betont enge Verbindung Kanadas zu den USA
-
US-Notenbank Fed berät über Leitzins: Gegen Trumps Willen Erhöhung möglich
-
60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen
-
Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker
-
Ehemalige Regierungspartei in Brandenburg: Landtagsabgeordneter tritt aus BSW aus
-
Rekordhohe Spritpreise: Merz stellt Entlastungen in Aussicht
-
Neuendorf: "System" Infantino muss beendet werden
-
Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf
-
Anwälte: Duterte leidet unter "erheblichen Gedächtnisverlusten"
-
Unbekannte stehlen dutzende Orgelpfeifen aus leerstehender Kirche in Gütersloh
-
Bund sagt Berlin höhere Hauptstadt-Unterstützung für Sicherheit und Kultur zu
-
Weitere Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Nach 1404 Tagen: Vuskovic zurück im HSV-Training
-
Katar: Schließung der Meerenge Bab al-Mandab hätte "katastrophale" Folgen für die Welt
-
Deutsch-französisches Raumflugzeug soll Astronauten ins All bringen
-
WHO: Ebola breitet sich in kongolesischer Unruhe-Provinz Nord-Kivu "exponentiell" aus
-
Krisensitzung in CDU-Zentrale: Merz ruft Präsidium für Wahlabend zusammen
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom würde Kamala Harris bei US-Wahl den Vortritt lassen
-
Gegenseitige Schuldzuweisungen nach russischem Angriff mit Leuchtraketen auf dänischen Hubschrauber
-
"Trendbarometer": Union fällt auf niedrigsten Wert seit 2021 - Auch AfD verliert
-
Merz will an Reformkurs festhalten - trotz Wahlschlappe
-
Merz stellt Entlastungen von hohen Spritpreisen in Aussicht
-
Extremsommer lässt in Frankreich heftige Ernteeinbußen befürchten
-
Berichte: Harry und Meghan wechseln Schule ihrer Kinder wegen Sicherheitsbedenken
-
Fast fünf Millionen Menschen im Osten Indiens von Hochwasser betroffen
-
Griechischer Neonazi kündigt nach Haftentlassung Rückkehr in die Politik an
-
Wadephul und Söder geben Merz Rückendeckung: "Wir haben Pflicht zu erfüllen"
Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen
Wenn vom bröckelnden Balkon bereits Teile fallen, ist "wirklich Not am Mann". So drückte es eine Anwältin am Bundesgerichtshof (BGH) aus, die am Freitag in Karlsruhe über einen Streit in einer Appartementanlage an der Ostsee verhandelte. Es ging um die Frage, wer die dringend notwendige Balkonsanierung beschließen darf: die Eigentümergemeinschaft oder doch nur die einzelnen Wohnungseigentümer. (Az. V ZR 102/24)
Eine "ausgesprochen wichtige Frage, die viele Wohnungseigentümergemeinschaften bundesweit beschäftigt", wie die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner ausführte. Zwar ist die Lage nicht überall so dramatisch wie in diesem Fall aus Schleswig-Holstein. Hier musste schon die Grünfläche am Haus gesperrt werden, weil Betonteile herunterzufallen drohen. Doch haben viele Gemeinschaften ähnliche Regelungen.
Gesetzlich ist zunächst einmal vorgesehen, dass das Gemeinschaftseigentum erhalten werden muss. Die Eigentümer können aber per Vereinbarung davon abweichen. So war es hier. Gemäß Teilungserklärung hat jeder Wohnungseigentümer die Balkone "auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen".
Die Gemeinschaft beauftragte einen Sachverständigen mit einem Gutachten für die Sanierung. Dieser legte drei Vorschläge vor. Auf der Eigentümerversammlung 2022 wurde abgestimmt, aber keiner der Vorschläge fand eine Mehrheit. Darum wurde die Sanierung vertagt.
Einer der Wohnungseigentümer zog vor Gericht, um diese Negativbeschlüsse anzufechten. Vor dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein und dem Landgericht Itzehoe hatte er keinen Erfolg. Das Landgericht sah die sogenannte Beschlusskompetenz nicht bei der Gemeinschaft. Diese könne also nicht per Mehrheitsbeschluss entscheiden, denn die Teilungserklärung übertrage die Erhaltung der Balkone eindeutig den einzelnen Eigentümern. Nur diese dürften über Sanierungen entscheiden.
Der BGH ließ die Revision gegen dieses Urteil zu und muss nun darüber beraten, wie weit eine solche Vereinbarung geht und wie weit sie überhaupt reichen darf. Brückner verwies darauf, dass die Gemeinschaft auch die Verkehrssicherungspflicht trifft. "Haftet sie, wenn Passanten die Balkonbrüstung auf den Kopf fällt?"
Die Gemeinschaft müsse eingreifen können, um Schäden abzuwenden, argumentierte die Anwältin des Klägers. Sie könne sich der Erhaltungspflicht nicht ganz entledigen. Die Argumente der Gegenseite hörte der BGH in der mündlichen Verhandlung nicht, denn die Eigentümergemeinschaft hatte keinen Anwalt nach Karlsruhe geschickt. Am 24. April soll das Urteil fallen.
H.Gerber--VB