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US-Pläne für schärfere Einreisebestimmungen beschäftigen deutsche Diplomatie
Die Pläne der US-Regierung für eine Verschärfung der Einreisebestimmungen beschäftigen auch die Bundesregierung. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts wies am Montag in Berlin darauf hin, dass Einreiseregeln zwar "grundsätzliche Entscheidungen des jeweiligen Staates" seien. Generell bemühe sich die Bundesregierung aber darum, "im Rahmen unserer diplomatischen Beziehungen auf Entscheidungen nach Möglichkeit Einfluss zu nehmen, die wir im Zweifel als nachteilig empfinden".
Der Außenamtssprecher wollte sich nicht ausdrücklich dazu äußern, ob die Bundesregierung in Hinblick auf die US-Pläne konkret gegenüber der US-Regierung vorstellig geworden ist. Er sagte nur: "Wir nehmen natürlich zur Kenntnis, was dort an Planungen aktuell in der Pipeline ist." Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen in den USA beobachteten die Entwicklung "sehr aufmerksam".
Deutsche und Bürger einer Reihe weiterer Staaten müssen für Reisen in die USA künftig ihre Online-Aktivitäten über fünf Jahre offenlegen. Das sieht eine Anordnung des US-Heimatschutzministeriums vor, die im Dezember veröffentlicht worden war. Demnach sind Touristen verpflichtet, "ihre sozialen Medien der vergangenen fünf Jahre vorzulegen", wenn sie die Esta-Einreisegenehmigung beantragen. Gemeint sind offenbar Nutzerkonten bei Plattformen wie X, Facebook oder Instagram, wie sie bereits bei Visa-Bewerbungen abgefragt werden.
Die Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider hatte sich besorgt über die US-Pläne geäußert. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssten "für sich individuell sorgfältig abwägen, ob sie für die Einreise bereit sind, US-Behörden Daten in diesem Umfang zu geben", hatte eine Sprecherin zu AFP gesagt.
Unklar war, wann die Bestimmungen in Kraft treten. "Zum aktuellen Zeitpunkt sind das erste Mal Pläne", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin.
In der Anordnung des US-Heimatschutzministeriums vom 10. Dezember war von einer 60-tägigen Einspruchsfrist die Rede, die am Sonntag ausgelaufen ist. Sofern die Neuregelung bis dahin nicht juristisch angefochten wird - etwa von Datenschützern - tritt sie in Kraft.
F.Stadler--VB