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Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar
Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.
Die Antragstellerin ist mit dem Vater ihrer drei Kinder verheiratet. Im September 2025 trennte sie sich von ihm und lebt seitdem in einem Frauen- und Kinderschutzhaus. Mitte September beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz und begründete dies im Wesentlichen damit, dass ihr Mann sie im Dezember 2024 und März 2025 gewürgt habe.
Im Gegensatz zum Amtsgericht gab das OLG diesem Antrag nun statt. Die Ehefrau habe - auch mit Tagebuchauszügen, Briefen und Chatverläufen - untermauert, dass der Ehemann sie vorsätzlich verletzt habe, hieß es vom Gericht. Die Tatsache, dass sie nach den Vorfällen bei ihrem Mann geblieben und ihm ihre Liebe bekundet habe, könne in diesem Fall nicht als zögerliches und der Dringlichkeit entgegenstehendes Verhalten ausgelegt werden.
Es entspreche leider der "senatsbekannten Realität", dass Opfer häuslicher Gewalt häufig erst nach längerer Zeit und wiederholten Misshandlungen die Trennung vom Täter vollzögen, hieß es vom Gericht zur Begründung. Viele Fälle von Partnerschaftsgewalt würden aus Scham, Angst, Schuldgefühlen oder mangelndem Vertrauen in Polizei und Justiz gar nicht angezeigt. Hinzu komme oft ein Abhängigkeitsverhältnis zum Partner oder ein begrenzter Zugang zu Unterstützungsangeboten. Der Beschluss vom 19. Januar ist unanfechtbar.
T.Germann--VB