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Streit mit SPD um Sitzungssaal: Klage von AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe
Im Streit mit der SPD um den "Otto-Wels-Saal" im Reichstagsgebäude hat die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Organklage gegen die Verteilung der Räume scheiterte nach Karlsruher Angaben vom Donnerstag. Das Gericht sah keine Verletzung von Rechten der Fraktion. (Az. 2 BvE 14/25)
Der Streit begann nach der Bundestagswahl Ende Februar 2025, bei der die AfD zweitstärkste Kraft wurde. Sie erhob Anspruch auf den zweitgrößten Fraktionssaal des Gebäudes, der bis dahin von der SPD genutzt wurde. Der Ältestenrat des Bundestags entschied aber, dass die SPD den von ihr selbst "Otto-Wels-Saal" genannten, 462 Quadratmeter großen Raum behalten durfte. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen.
Sie wandte sich an das Verfassungsgericht. Durch die "unzureichende Größe des Sitzungssaals" würden ihre Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte "massiv eingeschränkt", argumentierte die Partei bei Einreichen der Klage im Juli. Als zweitstärkste Fraktion habe sie Anspruch auf die Zuteilung des zweitgrößten Saals, wie der Zweitplatzierte eines Wettlaufs auf die Silbermedaille.
Das Gericht sah das aber nun anders. Eine Bundestagswahl sei kein Wettkampf, bei dem der Erfolg einer Partei in der Wählergunst mit Auszeichnungen oder Belohnungen geehrt würde, erklärten die Richter. Die grundgesetzlichen Rechte für Fraktionen garantierten keine "Erfolgsprämien", sondern sicherten ihre Mitwirkungsmöglichkeiten. Diese hingen nicht von einem bestimmten Sitzungssaal ab, führte Karlsruhe aus.
Die Entscheidung des Ältestenrats verletzt demnach auch nicht das Recht der AfD-Fraktion auf Gleichbehandlung. Es sei nicht notwendig, die Säle nach Fraktionsgröße zu vergeben - solange Fraktionen ihre Arbeit tun könnten. Dann komme es nicht darauf an, ob die Räume anderer Fraktionen größer oder kleiner seien.
Der Ältestenrat durfte dem Gericht zufolge davon ausgehen, dass der Saal, welcher der AfD-Fraktion zugeteilt wurde, geeignet ist. Es verwies darauf, dass rechnerisch jedem AfD-Abgeordneten dort mehr Platz zur Verfügung stehe als den Unionsabgeordneten in ihrem Fraktionssaal.
Die SPD reagierte erfreut auf die Entscheidung aus Karlsruhe. Das "Gebaren der AfD" habe an "Hysterie" gegrenzt, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Dirk Wiese. Die AfD habe "eine praktische Regelung wie die Raumvergabe zu einer ideologischen Frage hochgejazzt und sich aufgeführt wie Völkische ohne Raum". Das sei "schon damals Quatsch" gewesen "und ist es noch", fügte Wiese hinzu.
Die Sozialdemokraten hatten in dem Streit unter anderem mit dem Status als Regierungsfraktion argumentiert: Bei ihren Sitzungen seien mehr Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien sowie anderen Institutionen anwesend, weswegen sie einen größeren Raum bräuchten.
Für die SPD hat der Saal aber auch große symbolische Bedeutung. Dessen Name erinnert an den früheren Parteivorsitzenden Otto Wels. Er hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die Sozialdemokraten deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmt gewordenen Worten begründet: "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht."
D.Schaer--VB