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Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
Zwei Jahre nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny in einem russischen Straflager hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen "rechtswidriger Inhaftierung" und "unmenschlicher Behandlung" verurteilt. Die Straßburger Richter verurteilten Russland am Dienstag zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 26.000 Euro, was voraussichtlich keine Folgen haben wird, da Russland Entscheidungen des Gerichts ignoriert.
Nawalny war im Januar 2021 bei seiner Ankunft in Russland festgenommen worden. Er befand sich auf der Rückreise aus Deutschland, wo er nach einer mutmaßlichen Vergiftung behandelt worden war. Während seiner Haft im Straflager in Russland sei Nawalny "gleichzeitig mehreren Formen der Misshandlung ausgesetzt" gewesen, erklärten die Richter. Seine Gesundheit und seine Würde seien systematisch missachtet worden.
Nawalny hatte unter anderem berichtet, dass ihm der Kopf rasiert wurde, dass er ständig von Videokameras überwacht und durch nächtliche Kontrollen seines Schlafs beraubt wurde. Er hatte kurz nach seiner Inhaftierung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Nach seinem Tod setzte seine Witwe Julia Nawalnaja das Verfahren fort.
Nawalny war am 16. Februar 2024 im Alter von 47 Jahren unter ungeklärten Umständen in einem entlegenen Straflager am Polarkreis gestorben. Der EGMR hatte Russland bereits im Dezember wegen der Unterdrückung von Organisationen im Umfeld Nawalnys verurteilt. Russland war nach dem Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine vor vier Jahren aus dem Europarat ausgeschlossen worden, zu dem der EGMR gehört. Das Gericht befasst sich jedoch weiter mit den bis dahin eingereichten Fällen.
M.Schneider--VB