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Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland
Zwei Jahre nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny in einem russischen Straflager befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag erneut mit seinem Fall. Nawalny hatte Russland vor dem Straßburger Gericht verklagt und der russischen Justiz vorgeworfen, sein Leben zu gefährden. Er argumentierte, dass seine Inhaftierung im Januar 2021 nicht rechtmäßig gewesen sei. Auch prangerte er seine Haftbedingungen an, besonders mangelnde medizinische Versorgung.
Nawalny war im Februar 2024 im Alter von 47 Jahren unter ungeklärten Umständen in einem entlegenen Straflager am Polarkreis gestorben. Der EGMR verurteilte Russland im vergangenen Dezember wegen der Unterdrückung von Organisationen im Umfeld Nawalnys. Russland war nach dem Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, zu dem der EGMR gehört.
B.Baumann--VB