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BGH urteilt über Haftung von Makler für Diskriminierung bei Wohnungssuche
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) über die Frage, ob ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftet. Es geht um den Fall einer Frau aus Hessen mit pakistanischen Wurzeln. Auf Besichtigungsanfragen unter echtem Namen bekam sie Absagen - mit deutschem Namen Zusagen. (Az. I ZR 129/25)
Dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelt, stellte bereits das Landgericht Darmstadt fest. Auch bei der Verhandlung im Dezember am BGH wurde das nicht bezweifelt. In Karlsruhe geht es vielmehr darum, ob der Makler haftet - oder ob doch nur der Vermieter verantwortlich gemacht werden kann.
F.Mueller--VB