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Urteil in Prozess um Beihilfe zu Mord an Ehemann in Baden-Württemberg rechtskräftig
Fast zehn Monate nach Prozessende ist ein Urteil in einem Verfahren um die Beihilfe zum Mord am eigenen Ehemann rechtskräftig. Die Revision wurde abgewiesen, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Heidelberg hatte die Frau Ende März zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau in die Mordpläne der Haupttäterin eingeweiht war.
Die Haupttäterin selbst starb inzwischen. Beide Frauen waren miteinander befreundet gewesen. Laut Urteil wollte die Haupttäterin den Ehemann ihrer Freundin töten, weil er ihrer Freundschaft im Weg stand. Sie erzählte ihrer Freundin davon. Diese erklärte sich mit dem Plan einverstanden.
Im Juli 2024 tötete die Haupttäterin den 42-Jährigen nachts in seinem Bett in Heiligkreuzsteinach mit 79 Messerstichen. Die Ehefrau verließ währenddessen das Schlafzimmer und wartete ab. Erst Stunden später rief sie plangemäß die Polizei und gab vor, von einem maskierten Täter überfallen worden zu sein. Dadurch verschaffte sie der Haupttäterin Zeit, um das Messer und ihre blutverschmierte Kleidung zu entsorgen.
S.Spengler--VB