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Gericht: Mann muss Katzen nach online verbreiteter Tierquälerei abgeben
Ein Nutzer einer Videoplattform aus Rheinland-Pfalz muss seine Katzen wegen Tierquälerei abgeben und darf auch keine mehr halten. Die entsprechende Anordnung war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag mitteilte. Demnach ging die Kammer davon aus, dass er seine Katze in tierschutzwidriger Weise behandelt hatte. (Az.: 1 L 660/25.MZ)
Beim zuständigen Veterinäramt waren wegen Videos des Klägers auf dessen Account zahlreiche Anzeigen wegen der Misshandlung seiner Katzen eingegangen. Darin war er mit einer Katze zu sehen, die er in der Badewanne mit einem Rasierer schor und auf dem Boden im Kreis drehte. Bei einem Termin vor Ort nahm eine Amtstierärztin die insgesamt fünf Katzen mit und brachte sie anderswo unter.
Der Beklagte ordnete daraufhin ein Katzenhaltungs- und Betreuungsverbot an. Dagegen ging der Mann mit einem Eilantrag vor. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag nun ab. Die Videos gäben Hinweise auf eine schwere und wiederholte Misshandlung der Mutterkatze, entschieden die Richter.
Laut der Entscheidung drehte der Kläger die Katze rund 20 Mal sehr schnell auf dem Boden. Dadurch wurde ihr sichtlich schwindlig. Ihr Orientierungsvermögen war vorübergehend weg, weil sie anschließend kaum laufen konnte.
Einen tierschutzgerechten Anlass für das Scheren gab es laut Gericht auch nicht. Die für die Orientierung wichtigen Schnurrhaare des Tiers wurden mutmaßlich beim Schweren des Fells durch den Rasierer gekürzt.
E.Burkhard--VB