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Bundesgerichtshof verhandelt in Leipzig über Mordfall in Berliner Rockermilieu
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird ein mutmaßlicher Mordfall aus dem Berliner Rockermilieu neu aufgerollt. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig begann am Dienstag mit der Verhandlung über den sogenannten Wettbürofall. 2019 hatte das Berliner Landgericht in zwei Urteilen acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten, den damaligen Anführer, wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. (Az. 5 StR 542/20)
Das Landgericht war nach fast fünfjähriger Prozessdauer davon überzeugt, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, einen Rivalen in einem Wettbüro zu ermorden. Ein weiterer Angeklagter, der als Kronzeuge aussagte, wurde damals zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, ein anderer lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer kurzen Haftstrafe.
Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wendet sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH. Auch die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Angeklagten legten Revision ein.
Die Tat fand im Januar 2014 statt und wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer das Wettbüro im Stadtteil Reinickendorf. Das Opfer, der 26-jährige Tahir Ö., saß im Schankraum. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf ihn ab, direkt danach verließen sämtliche Hells Angels geschlossen das Lokal. "Im Stil eines Überfallkommandos" sei dies geschehen, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts.
Hintergrund der Tat war demnach eine Fehde zwischen Ö. und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels. Beide seien "dissoziale Alphatiere" und vorher schon häufig miteinander in Streit geraten, hieß es vom Landgericht. Im Oktober 2013 habe Ö. einem Rocker bei einem Streit vor einem Klub eine Stichverletzung zugefügt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Rockerchef danach den Mord in Auftrag gegeben hatte.
Der BGH muss das Berliner Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Für Mittwoch ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt.
K.Thomson--BTB