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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle plädiert für Klarnamenpflicht im Internet
Angesichts einer "paradoxen Welt" hat sich der frühere Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle für die Einführung einer Klarnamenpflicht gegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen. "Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen", sagte Voßkuhle dem "Tagesspiegel" (Donnerstag). Mit diesem einfachen Mittel könne man "öffentliche Diskussionen im Netz entgiften". Die "Verrohung im Netz" halte die Gesellschaft "auf Dauer nicht aus".
Er halte eine Klarnamenpflicht im Internet zwar für "nicht ganz einfach", sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Leiter des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg. Ein solcher Schritt sei aber "verfassungsrechtlich zulässig". Allerdings brauche es für eine Klarnamenpflicht eine genaue Begründung. Es müsse weiter möglich sein, "die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen".
Voßkuhle begründete seine Forderung nach einer Klarnamenpflicht mit einer "paradoxen Welt", in der sich die Bürger mehr Führung wünschten, gleichzeitig aber jede einzelne Äußerung von Politikern "im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert" werde. Das trage zu einer "permanent erregten" und "gewissermaßen orientierungslosen" Gesellschaft bei.
F.Mueller--VB