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Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.
Das noch nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil erging demnach aber vor dem Hintergrund einer spezifischen Konstellation: Laut Gericht erlaubte der Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft den Einbau digitaler Türkamerasysteme durch die Mitglieder in Eigenregie. Dadurch gehören diese jeweils zum sogenannten Sondereigentum. Die Gemeinschaft machte zwar Vorgaben zum Privatsphärenschutz. Ob diese auch eingehalten werden, können sie oder die Auftragshausverwaltung aber nicht effektiv kontrollieren. Bilder könnten so gespeichert oder fernübertragen werden.
Dem Gericht zufolge unterscheidet sich die Situation dadurch maßgeblich von einem Fall, in dem bereits der Bundesgerichtshof zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft entschied und den Einbau von digitalen Türspionen trotz Widerstands einzelner Eigentümer erlaubte. Dabei sei der Einbau von der Eigentümergemeinschaft in Gemeinschaftseigentum als Zentralsystem realisiert worden. Die Technik sei damit kontrollierbar, eine "Manipulationsmöglichkeit" durch einzelne Bewohner bestehe nicht.
P.Staeheli--VB