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Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim
Durch die Weinberge in Bad Dürkheim werden weiter keine Touren mit E-Scootern führen. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies nach Angaben vom Mittwoch die Beschwerde eines Unternehmers zurück, der solche Touren anbieten wollte. Er muss sich demnach das Verbot der Stadt halten.
Der Mann bietet bereits seit längerer Zeit Wanderungen mit Lamas an. Im September 2024 wollte er sein bisheriges Angebot um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge erweitern. Seine E-Scooter sollten maximal sechs Kilometer pro Stunde schnell fahren können, was Schrittgeschwindigkeit entspricht. Die Stadt Bad Dürkheim verbot dieses Vorhaben im Juli auf allen Feld- und Waldwegen, auf denen nur landwirtschaftlicher Verkehr fahren darf.
Dagegen zog der Unternehmer vor Gericht. Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wollte er einen vorläufigen Rechtsschutz erreichen, um die Touren bis zu einer endgültigen Entscheidung anbieten zu können. Das Verwaltungsgericht wies das jedoch im September ab. Eine Beschwerde gegen dessen Eilentscheidung hatte nun in Koblenz keinen Erfolg.
Der Unternehmer argumentierte, dass es sich bei seinen langsamen Scootern rechtlich um Krankenfahrstühle handle. Diese dürften mit Schrittgeschwindigkeit dort fahren, wo Fußgänger gehen dürfen. Das Verwaltungsgericht erklärte aber, dass die Gemeindeordnung hier entscheidend sei. Bei den betroffenen Wegen handle es sich nicht um öffentliche Straßen, sondern um öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Sie dienten der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke - E-Scooter-Touren fielen nicht darunter.
Um die Wege auf andere Art nutzen zu können, sei eine Erlaubnis notwendig, führte das Oberverwaltungsgericht nun aus. Der Veranstalter habe aber keine Erlaubnis beantragt. Das Verbot der Stadt greife nicht unangemessen in seine Berufsfreiheit ein, denn er könne weiter Wanderungen mit Lamas anbieten. Außerdem könne er eine Ausnahmeerlaubnis beantragen.
R.Braegger--VB