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Versuchte Schumacher-Erpressung: Urteil in Wuppertal bleibt bestehen
Im Fall der versuchten Erpressung der Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher ist das Urteil gegen die Angeklagten bestätigt worden. Das Landgericht Wuppertal verwarf am Dienstag die eingelegten Berufungen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Dem Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts vom Februar zufolge hatte der mutmaßliche Haupttäter mit Hilfe seines Sohns versucht, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen.
Dazu habe er mit der Veröffentlichung von privaten Fotos und Videos im Darknet gedroht. Die mutmaßliche Erpressung scheiterte aber, weil die beiden Männer zuvor - im Juni 2024 - festgenommen wurden. Sie räumten die Anklagepunkte im ersten Prozess weitgehend ein und entschuldigten sich dafür.
Das Amtsgericht verhängte gegen den zum Urteilszeitpunkt 53 Jahre alten Hauptangeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Sohn wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der dritte Angeklagte ist der ehemalige Angestellte einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Nach seiner Kündigung soll er dem Haupttäter Festplatten mit den privaten Aufnahmen gegeben haben. Er wurde wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann bestritt jede Beteiligung an der Tat.
Sowohl die drei Angeklagten als auch die Familie Schumacher hatten nach dem Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Der Sohn zog seine Berufung bereits am ersten Verhandlungstag zurück.
Der Sicherheitsmitarbeiter zog seine Berufung am Dienstag zurück. Somit verwarf das Landgericht in seinem Urteil nur noch die Berufungen des Hauptangeklagten und der Familie Schumacher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er trat seither nicht mehr in der Öffentlichkeit auf. Die Familie macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben.
A.Kunz--VB