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EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Minderheitenrechten und Medienfreiheit
Die EU-Kommission verklagt Ungarn, weil sie die Minderheitenrechte sowie die Medienfreiheit in dem Land verletzt sieht. Die Brüsseler Behörde kündigte am Freitag zwei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Ungarn an. Sie richten sich zum einen gegen ein umstrittenes ungarisches Gesetz, das "Werbung" für Homo- oder Transsexualität verbietet. Im zweiten Fall geht es um den Entzug der Sendelizenz für den ungarischen Sender Klubradio.
In Ungarn war vor rund einem Jahr ein Gesetz in Kraft getreten, das die Verbreitung von Filmen oder Büchern über Schwule, Lesben oder andere sexuelle Minderheiten verbietet. Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orban begründete dies mit dem Schutz von Minderjährigen.
Nach Ansicht der Kommission verstößt das Gesetz gegen EU-Werte und gegen die Grundrechte von Angehörigen der LGBTQI-Gruppen - also Lesben, Schwule, Bi- oder Intersexuelle und Transmenschen. Ungarn habe die Brüsseler Bedenken bisher nicht ausräumen können, hieß es in der Erklärung.
Mit dem Entzug der Sendelizenz für den wichtigsten unabhängigen Radiosender Klubradio im vergangenen Jahr verstoße Ungarn zudem gegen die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Meinungsfreiheit, hieß es in der Erklärung. Klubradio kann seine Inhalte seitdem nur noch im Internet verbreiten.
Sollte der Gerichtshof in Luxemburg der Argumentation der Kommission folgen, drohen Ungarn hohe Bußgelder. Die Regierung in Budapest ist wegen Rechtsstaats-Verstößen schon seit Jahren im Visier der EU.
G.Schulte--BTB