-
Frankreich verweigert österreichischem Rechtsextremisten Sellner die Einreise
-
Vier Tote bei Absturz von italienischem Armeehubschrauber in Bosnien-Herzegowina
-
"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart gestorben
-
Handball: Flensburg erobert Tabellenführung zurück
-
Zverev krönt sich zur Nummer eins der Tenniswelt
-
Champions League: Füchse gewinnen zum Gruppenabschluss
-
Lagarde tritt im Februar als EZB-Chefin zurück - rechtzeitig zur Frankreich-Wahl
-
Medien: Ranghöchster Stratege der US-Armee überraschend entlassen
-
"Angst"-Eingeständnis von Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen
-
Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine
-
Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen
-
BVB hofft auf Karetsas-Comeback gegen Bayern
-
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz
-
Kanada und EU wollen Beziehungen auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Tödliches Zugunglück in Spanien: Fassungslosigkeit und viele Fragen
-
Lagarde-Rücktritt: EZB-Chefin will sich künftig nicht nur zur Geldpolitik äußern
-
Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf ukrainischen Bahnhof
-
Nach "Spiegel"-Bericht: Linken-Spitze zeigt sich solidarisch mit Eralp
-
Unbekannte verursachen halbe Million Euro Schaden durch Betrug bei Goldankauf
-
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
-
Nach Hausexplosion in Regensburg Leiche in Trümmern gefunden
-
Staatsanwaltschaft plädiert auf lebenslänglich im Fall Fabian aus Güstrow
-
Von der Leyen will Beziehung zu Kanada auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
In Hollywood erfolgreiche deutsche Schauspielerin Elke Sommer ist tot
-
China: Zentralkomitee der KP verschärft Regeln zur internen Disziplin
-
Kritik an Linnemanns Äußerungen zu Pflege-Kürzung - Arbeitgeber loben "Klartext"
-
Anschlag bei Paris: Täter bekennt sich zu rassistischem Motiv
-
"Angst"-Debatte um Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Steinmeier-Nachfolge: Frei rechnet mit Entscheidungen "in den nächsten Tagen"
-
Fassungslosikeit und viele Fragen nach tödlichem Zugunglück in Spanien
-
Deutsche Regas plant wieder zweites LNG-Schiff für Importterminal vor Rügen
-
Mann bei Fällarbeiten auf bayerischem Truppenübungsplatz von Ast erschlagen
-
Gladbach-Lazarett lichtet sich - Hoffnung bei Kleindienst
-
Israelische Regierung dringt auf Vorgehen gegen israelisch-arabische Parteien
-
US-Wirtschaft zieht im dritten Quartal um 3,4 Prozent an
-
Rolle rückwärts bei den Löwen: Gensheimer wieder Sportchef
-
Geplante "GenZ"-Proteste: Anhaltende Kritik an Initiative und Sorge vor Gewalt
-
Grönland eröffnet dritten Zivilflughafen - Landebahn geeignet für größere Flugzeuge
-
Deutschland und Südkorea bauen politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
-
Vogel verstopft Abgasleitung von Heizung: 81-Jährige stirbt in Karlsruhe
-
Berlin: Krach distanziert sich indirekt von Linken-Spitzenkandidatin Eralp
-
Europarat prangert Zustände in französischen Abschiebezentren an
-
"Endlich Spannung": Kovac fiebert Klassiker entgegen
-
Linke stellt Parlamentspräsidentin in Berlin - AfD fällt mit Vorschlag durch
-
Klassiker: Matthäus sieht Bayern als "großen Favoriten"
-
Kosten für Autoreparaturen steigen deutlich stärker als gesamte Verbraucherpreise
Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam
Die fristlose Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln wegen eines mitgenommenen Bürostuhls ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts der Stadt unwirksam. Die Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, reicht in diesem Fall aber nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung aus, wie das Gericht am Dienstag erklärte. Das Erzbistum habe der Arbeit von zu Hause generell Vorrang eingeräumt, ohne die dafür notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Auch die Versetzung der Frau in den Ruhestand bewertete das Arbeitsgericht nun als unwirksam. Dafür hätte es eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht. Eine mehrere Monate alte vertrauensärztliche Stellungnahme habe diese Prognose nicht gerechtfertigt, hieß es.
Ein Schmerzensgeld stand der Frau nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte mindestens 50.000 Euro wegen "unzureichender Schulung und Supervision" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum gefordert. Das Erzbistum sei seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachgekommen, argumentierte sie.
Die Aufarbeitung sei notwendig gewesen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Die damit verbunden Belastungen für die Mitarbeiter des Erzbistums waren nach Auffassung der Kammer "unvermeidbar". Der Justiziarin sei zuzumuten gewesen, selbst beim Erzbistum um notwendige Unterstützung zu bitten.
Die Frau arbeitete seit 2008 beim Erzbistum Köln. Im Juli vergangenen Jahres wurde der Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen des Bürostuhls gekündigt. Zudem wurde sie mit der Begründung, dauerhaft dienstunfähig zu sein, in den Ruhestand versetzt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.
F.Pavlenko--BTB