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Cannabisverbot in Englischem Garten in München ist rechtswidrig - Kiffen erlaubt
Das Verbot des Cannabiskonsums im Englischen Garten in München ist rechtswidrig. Damit darf dort sowie im benachbarten Hofgarten vor der Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und im Finanzgarten in der bayerischen Landeshauptstadt nun wieder gekifft werden, wie der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München mitteilte.
Das Verbot hatte die staatliche bayerische Schlösserverwaltung nach der Teillegalisierung von Cannabis durch die frühere Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP auf Grundlage eines Beschlusses des bayerischen Kabinetts verhängt. Bereits im Juli setzte der Verwaltungsgerichtshof das generelle Kiffverbot für den Nordteil des bei Touristen sehr beliebten und international bekannten Englischen Gartens aus.
Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls wird das Urteil rechtskräftig und allgemein verbindlich.
D.Schlegel--VB